IP-Box (Zypern)
Regelung, die einen fiktiven Abzug von 80 % der qualifizierten IP-Gewinne gewährt. Die restlichen 20 % unterliegen dem Corporate-Tax-Regelsatz von 15 %, effektiv 3 % auf vollständig qualifizierte IP-Gewinne. Nexus, eigene Entwicklung und Substanz sind Voraussetzungen. Marken und Marketing-IP gehören typischerweise nicht dazu. Der ältere Wert 2,5 % gehörte zum 12,5-%-Regelsatz.
Vertiefung auf dieser WebsiteZypern Ltd
Private company limited by shares nach zyprischem Gesellschaftsrecht. EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Gesellschafter, englischsprachiger Vertragspraxis und Registerpflichten beim Registrar of Companies.
Vertiefung auf dieser WebsiteWirtschaftliche Substanz / Management and Control
Tatsächliche Geschäftsleitung am Ort, an dem die Gesellschaft ansässig sein soll: lokale Entscheidungsträger, dokumentierte Beschlüsse, erreichbare Adresse und, je nach Modell, Personal oder operative Tätigkeit. Briefkasten reicht nicht.
Vertiefung auf dieser WebsiteLokaler Director
Director mit Wohnsitz bzw. Präsenz in Zypern, dokumentierten Governance-, Entscheidungs- und Berichtspflichten. Bei CyStarter bewusst ohne Nominee-, Weisungs- oder Treuhandrhetorik beschrieben.
Vertiefung auf dieser WebsiteNexus-Ansatz
OECD-Gedanke (BEPS Action 5): IP-Box-Begünstigung folgt der eigenen Entwicklungstätigkeit. Gehaltene, aber nicht selbst entwickelte IP qualifiziert in der Regel nicht voll.
Vertiefung auf dieser WebsiteNon-Dom-Status
Persönliches Residenzregime für natürliche Personen, die in Zypern steuerlich ansässig sind und nicht als dort domiciled gelten. Typischerweise Befreiung von der Special Defence Contribution (SDC) auf Dividenden und Zinsen für 17 Steuerjahre, nicht von der Einkommensteuer auf Arbeitslohn oder Gewinne. Getrennt von der Corporate Tax der Ltd.
Vertiefung auf dieser WebsiteSteuerliche Ansässigkeit (60-Tage-Regel)
Neben dem 183-Tage-Test kann die 60-Tage-Regel zur zyprischen Ansässigkeit führen, wenn im selben Jahr kumulativ Aufenthalt, Wohnsitz und wirtschaftliche Bindung in Zypern vorliegen und in keinem anderen einzelnen Staat mehr als 183 Tage verbracht werden. Sie ersetzt nicht die Regeln des anderen Staates.
Vertiefung auf dieser WebsiteDoppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Abkommen zwischen Staaten, das zuordnet, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie Doppelbesteuerung vermieden wird. Zypern unterhält ein umfangreiches DBA-Netz, unter anderem mit Deutschland.
Vertiefung auf dieser WebsiteHinzurechnungsbesteuerung (AStG)
Regeln im Wohnsitzstaat (in Deutschland u. a. AStG), unter denen Einkünfte einer niedrig besteuerten Auslandsgesellschaft den Inlandsgesellschaftern zugerechnet werden können. Eine Zypern-Ltd beseitigt diese Prüfung nicht automatisch.
Vertiefung auf dieser WebsiteHE-Nummer
Handelsregisternummer zyprischer Gesellschaften beim Registrar of Companies. Statisfy Consulting Ltd. ist unter HE 424938 eingetragen.
Vertiefung auf dieser WebsiteUmsatzsteuer-ID (VAT)
Zyprische USt-IdNr. im Format CY…, vergeben von der Steuerverwaltung. Sie steht im Impressum der Statisfy Consulting Ltd. und gilt für umsatzsteuerpflichtige Leistungen.
Vertiefung auf dieser Website„Steueroase“ / Offshore: Richtigstellung
Zypern ist EU-Mitglied mit 15 % Corporate Tax, Substanzanforderungen und europäischem Rechtsrahmen. Suchbegriffe wie Steueroase, 0 % Steuern oder Briefkastenfirma beschreiben nicht das Angebot von CyStarter und werden hier nur sachlich zurückgewiesen.
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