Welche Assets typischerweise relevant sind
In Betracht kommen insbesondere urheberrechtlich geschützte Software, bestimmte Patente, Gebrauchsmuster und vergleichbare immaterielle Wirtschaftsgüter, die aus eigener Forschung und Entwicklung stammen und aus denen Lizenz- oder vergleichbare Erträge fließen. Gekaufte IP ohne eigene Entwicklung, reine Handelsmargen oder Managementgebühren ohne IP-Bezug sind regelmäßig der falsche Startpunkt.
Marken, Firmennamen, Bildrechte und andere Marketing-IP sind vom Regime typischerweise ausgeschlossen. Wer ein SaaS-Produkt hat, kann die Software prüfen lassen, den Markennamen daneben nicht. Die Abgrenzung ist steuerlich und dokumentarisch, nicht marketingseitig.
Nexus und eigene Entwicklung
Internationale IP-Box-Regimes folgen dem OECD-Nexus-Gedanken (BEPS Action 5): Begünstigt wird, was mit eigener Forschung und Entwicklung zusammenhängt. Wer IP nur hält, aber nichts entwickelt, erreicht die Box in der Regel nicht. Entwicklung durch nahestehende Unternehmen mindert den Nexus-Anteil und damit den begünstigten Gewinn. CyStarter prüft die Rechtekette und die F&E-Spur, bevor eine Struktur empfohlen wird.
Substanz bleibt Voraussetzung
Eine IP-Box ohne wirtschaftliche Substanz in Zypern ist ein Widerspruch. Geschäftsleitung, Personal oder nachvollziehbare Entwicklungsleistung und eine Ltd, die mehr ist als ein Postfach, gehören zusammen. Deshalb verweist dieser Beitrag auf Gründung, Director-Modell und den IP-Box-Rechner, nicht auf Steuersätze allein.
Für wen eine Prüfung meist lohnt
Software- und IP-getriebene Unternehmen mit eigenen Produkten, skalierbaren Lizenzerträgen und der Bereitschaft, Entwicklung und Inhaberschaft sauber zu dokumentieren. Weniger geeignet: Modelle, deren Gewinn vor allem aus Vermittlung, Beratung ohne schutzfähiges Asset oder aus umqualifizierten Tätigkeitsvergütungen besteht.
Zuletzt aktualisiert:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung im Einzelfall.