Zwei Wege, keine Garantie
Wer in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Zypern verbringt, kann nach den allgemeinen Regeln steuerlich ansässig werden, ohne weitere Zusatzbedingungen. Daneben existiert die 60-Tage-Regel. Sie gilt nur, wenn mehrere Bedingungen im selben Steuerjahr kumulativ erfüllt sind.
Was die 60-Tage-Regel typischerweise verlangt
Nach der gängigen Darstellung des zyprischen Einkommensteuerrechts müssen im selben Kalenderjahr zusammenkommen: mindestens 60 Tage Aufenthalt in Zypern; kein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem anderen einzelnen Staat; eine wirtschaftliche Bindung in Zypern (Geschäft, Anstellung oder Amt als Director einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft, die im Jahr nicht beendet wird); und eine dauerhafte Wohnmöglichkeit in Zypern, die Sie besitzen oder mieten.
Seit 1. Januar 2026 entfällt nach aktueller Fachdarstellung die frühere fünfte Bedingung, in keinem anderen Staat steuerlich ansässig zu sein. Eine mögliche Doppelansässigkeit wird dann über das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zugeordnet. Sie verschwindet nicht von selbst. Maßgeblich bleiben der gesetzliche Wortlaut und die Nachweise im Einzelfall.
Was die Regel nicht tut
Sie macht aus einem Touristen keinen Steuerresidenten. Sie beendet nicht automatisch die Ansässigkeit im Wegzugsstaat. Deutschland, Österreich oder die Schweiz wenden eigene Exit- und Ansässigkeitsregeln an. Wer nur „60 Tage auf Zypern“ plant, ohne Wohnsitz, Tätigkeit und den anderen Staat zu klären, plant am Risiko vorbei.
Gesellschaft und Person sind zwei Ebenen
Die Ansässigkeit der Ltd (Management and Control) und die Ansässigkeit der Gesellschafterin oder des Gesellschafters sind zu trennen. Eine substanzstarke Ltd in Larnaka ändert nicht von selbst Ihren persönlichen Steuerstatus. Zuzug, Non-Dom und Gesellschaftsgründung sind deshalb drei Gespräche, die zusammengehören, aber nicht identisch sind.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung im Einzelfall.